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AGBAGB
Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen, sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, so weit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Für Kaufverträge über die einzelnen Warenarten gelten – wenn der Käufer nicht Verbraucher ist – außerdem folgende Sonderregelungen:
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Warengeschäft unwirksam sein, dann wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Der unwirksame Teil ist durch diejenige Regelung zu ersetzen, die dem Inhalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.